Als Privatpraxis werden in aller Regel die Kosten von Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe erstattet. Im Einzelfall hängt die
Erstattung der Kosten von Ihren Vertragsbedingungen ab. Deshalb ist es ratsam, sich vor Therapiebeginn bei der Kasse über den Leistungsumfang zu informieren. Dabei bin ich Ihnen gerne
behilflich, die Bedingungen Ihrer Krankenkasse in Erfahrung zu bringen. Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten
(GOP).
Als Selbstzahler entfällt für Sie ein bürokratischer Weg und die Therapie kann ohne weitere Formalitäten begonnen werden. Es
ist somit auch nicht notwendig, die Krankenkasse zu informieren. Die Kosten entsprechen der Gebührenverodnung für Psychotherapeuten
(GOP).